Häufig gestellte Fragen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Am 01.10.2006 trat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Deutschland in Kraft. Das BKrFQG sowie die dazugehörende Verordnung (BKrFQV) regeln die Aus- und Weiterbildung von Lkw- und Omnibusfahrern. Für Omnibusfahrerinnen und Omnibusfahrer sieht das Gesetz eine regelmäßige Weiterbildung vor.

Für wen gilt die Weiterbildung?

Für alle Omnibusfahrerinnen und Omnibusfahrer ab der Fahrerlaubnisklasse D1 (Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen), die gewerblich unterwegs sind.

Welchen Umfang hat die Weiterbildung?

35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren.

Kann die Weiterbildung aufgeteilt werden?

Ja. Dabei ist zu beachten, dass jede Weiterbildung mindestens
7 Zeitstunden dauern muss. Das bedeutet, dass im Durchschnitt jedes Jahr eine eintägige Weiterbildung absolviert wird.

Wann müssen Busfahrerinnen und Busfahrer erstmals eine Weiterbildung nachweisen?

Müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis zwischen dem 09.09.2010 und dem 09.09.2013 verlängern, dann müssen Sie spätestens am 10.09.2013 durch einen Eintrag in Ihrem Führerschein eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Stunden) nachweisen. Läuft Ihre Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2013 und dem 09.09.2015 aus, so reicht es, wenn Sie den Nachweis der abgeschlossenen Weiterbildung (35 Stunden) zu dem Tag der Verlängerung nachweisen können. Allerdings ist nicht sichergestellt, dass diese deutsche Ausnahmeregelung in anderen EU-Ländern akzeptiert wird. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Weiterbildung ab 10.09.2013 in Ihrem Führerschein dokumentiert haben.

Ist der Beginn der Weiterbildung von der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis abhängig?

Nein. Der Gesetzgeber erlaubt, dass mit der ersten Weiterbildung bereits seit dem 01.10.2006 begonnen werden kann. Dies betrifft alle Omnibusfahrerinnen und Omnibusfahrer, unabhängig davon, wann die Fahrerlaubnis verlängert werden muss. Sie können alle Weiterbildungen, die seit dem 01.10.2006 nach dem BKrFQG in anerkannten Weiterbildungsstätten wie z.B. EvoBus durchgeführt wurden, zu der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis geltend machen. Die obersten Landesbehörden haben sich geeinigt, dass diese Weiterbildungen auch dann anerkannt werden, wenn sie älter als 5 Jahre sind. Konkret bedeutet das für Sie:

Für Ihre Fahrerlaubnis-Verlängerung, die zwischen dem 10.09.2010 und dem 09.09.2015 liegt, können Sie alle Weiterbildungen im Sinne der BKrFQG geltend machen, an denen Sie nach dem 01.10.2006 teilgenommen haben!

So haben Sie die Möglichkeit, bis zur nächsten Verlängerung bequem die vollen 35 Weiterbildungsstunden zu absolvieren. Denn dann wird der entsprechende Nachweis bereits bei der nächsten Verlängerung in Ihren Führerschein eingetragen. Läuft Ihre Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2010 und dem 09.09.2013 aus und versäumen Sie diese Chance, müssen Sie vor Ablauf der Frist am 09.09.2013 noch einmal zu Ihrer Führerscheinstelle, um einen neuen Führerschein zu beantragen.
Warten Sie also nicht mit dem Beginn Ihrer ersten Weiterbildung, bis die Frist abgelaufen ist, sondern buchen Sie Ihr erstes Training direkt jetzt.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die EvoBus GmbH für Omnibusfahrerinnen und -fahrer an?

Neben einigen anderen Ausbildungsbetrieben ist auch EvoBus als Aus- und Weiterbildungsstätte anerkannt. Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der Weiterbildung, zum Teil auch bei Ihnen vor Ort:

  • SicherheitsTraining (in Fahrsicherheitszentren oder auf großen Plätzen in Ihrer Nähe)
  • EcoTraining (immer vor Ort bei Ihnen, mit Ihren Fahrzeugen)
  • NotfallTraining und Ladungssicherung: Verhalten bei Notfällen sowie sicherer Umgang mit Ladung
  • KommunikationsTraining: Verhalten und Umgang mit Fahrgästen (in Zusammenarbeit mit erfahrenen Verhaltenstrainern)
  • Vorschriften, digitales Kontrollgerät und Fitness

Mit je 7 Stunden Weiterbildung in den 5 Trainings-Blöcken erfüllen Sie das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Zusätzlich bieten Ihnen unsere Premium-Trainings sowie die TechnikTrainings vertiefendes Wissen in Theorie und Praxis.

Warum ist eine Verknüpfung der vorgeschriebenen Theorie mit der Fahrpraxis sinnvoll?

Das neue BKrFQG lässt neben den theoretischen Fachtrainings bewusst auch praktische Inhalte zu. Wir verbinden in unseren Trainings die Theorie intensiv mit der Praxis, um das theoretische Wissen mit der selbst erlebten Fahrpraxis vor Ort effektiv zu verknüpfen. Dadurch erzielen wir einen deutlich höheren Weiterbildungseffekt, auf den Sie dann im täglichen Straßenverkehr sicher zurückgreifen können.

Gibt es eine automatische Erinnerung, welche Trainings ich zu welcher Zeit durchführen muss?

Bei unseren Trainings, ja! Damit Sie die Fristen für die Weiterbildungen nicht verpassen, gibt es das Programm DriveBase. Darin geben wir Ihre Daten auf Ihren Wunsch hin ein und können Sie dann rechtzeitig an die nächste Weiterbildung erinnern. Diesen Service bieten wir Ihnen nach Teilnahme an einem unserer OMNIplus FahrerTrainings jeweils für die Dauer eines Jahres kostenlos an. Danach können Sie die Daten in DriveBase gegen eine geringe Gebühr selbst verwalten.
Neben den Weiterbildungsfristen können Sie selbst kostenlos auch weitere Daten, wie z.B. Ihr Ablaufdatum der Fahrerkarte eintragen und sich diesbezüglich erinnern lassen.

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